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Sattelgurt des Reitschülers zu locker - ein klarer Fall für die Reitlehrerhaftpflichtversicherung
Der Betreiber eines Reiterhofs wurde zur Kasse gebeten, als eine Kundin ihn wegen eines lockeren Sattelgurtes auf Schmerzensgeld verklagte.
Hans-Peter K. bietet auf seinem Hof Reitunterricht an. Er verfügt über 12 Pferde, auf denen seine Kunden den Reitsport erlernen können.
Im August des letzten Jahres ereignete sich ein Unfall. 10 Minuten nach Beginn der Reitstunde fiel eine Kundin vom Pferd und verletzte sich am Knie. Von dieser Kundin wurde Hans-Peter K. auf Schmerzensgeld verklagt. Nach kurzem Ritt hätte sich während des Leichttrabens der Sattelgurt gelöst, so schildert die Kundin Gabriele F. den Unfall. Aus diesem Grunde sei sie zur Seite gerutscht und schlussendlich vom Pferd gefallen.
Nach dem Urteil des Gerichts steht der Verletzten ein Schmerzensgeld zu, denn der Unterrichtende habe grundsätzlich sicherzustellen, dass die Pferde im Unterricht ordnungsgemäß gesattelt seien und sich der Sattelgurt nicht als zu locker erweisen könne. Hans-Peter K. hätte seiner Kundin zumindest den Hinweis geben müssen, dass sie den Sattelgurt enger schnallen müsse.
Über seine Betriebshaftpflichtversicherung verfügt Hans-Peter K. zum Glück über einen Reitlehrerhaftpflichtversicherung, die das Schmerzensgeld, die Ansprüche der Krankenkasse der Gabriele F. und die Prozesskosten für ihn trägt.
Nachdem er die Schadenmeldung zeitnah ausgefüllt hatte, brauchte er sich um den Vorfall nicht mehr kümmern. Diese Aufgabe übernahm der Versicherer der Betriebshaftpflichtversicherung seines Reitstalles. Ohne eine entsprechende Absicherung hätte Hans-Peter K. den Schaden aus seinem Privatvermögen begleichen müssen.
Nähere Informationen zum Thema:
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/14-reitlehrerhaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/15-betriebshaftpflicht.html
http://bei-pferdeversicherungen-sparen.de/13-schulpferdehaftpflicht.html
Wäre der Sturz nicht durch die Unachtsamkeit von Hans-Peter K. und den daraus resultierenden lockeren Sattelgurt, sondern durch sein Pferd verursacht worden (Erschrecken des Tieres, Buckeln o.ä.), wäre es ein Fall für die Schulpferdehaftpflichtversicherung gewesen.
Reitlehrerhaftpflichtversicherung und Schulpferdehaftpflichtversicherungen können vom Versicherungsnehmer einzeln abgeschlossen werden, aber auch in eine Betriebshaftpflichtversicherung integriert werden.
